Nutzungsbedingungen

Durch Nutzung des Dienstleistungsangebots dieser Internetseite erkennen Sie die nachfolgenden Nutzungsbedingungen und Haftungsausschlussbestimmungen an:

Leistungen der Finanzcheck GmbH

1. Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung erhält der Kunde das Recht, sich unter der Internetseite www.finanzexperte.eu als Kunde und Nutzer registrieren zu lassen.

Über die entsprechende Internetseite hat der Kunde das Recht, seine sämtlichen Versicherungsverträge registrieren zu lassen.

2. Die Finanzcheck GmbH stellt den Kunden und den Finanzexperten zusätzliche Dienstleistungen zur Verfügung.

Der Finanzexperte übernimmt nach Registrierung jedes einzelnen Vertrages durch den Kunden die Überprüfung des konkreten Versicherungsvertrages.

Dabei erbringt der Finanzexperte folgende Leistungen:

- Bei jedem registrierten Einzelvertrag setzt sich der Finanzexperte persönlich oder fernmündlich oder elektronisch (per E-Mail) mit dem Kunden in Verbindung und überprüft im Rahmen eines Beratungsgespräches, ob der konkrete Bedarf des Kunden, bezogen auf das jeweilige Risiko, vorhanden ist.

- Nach Bedarfsermittlung überprüft der Finanzexperte, ob der vorhandene Versicherungsschutz, gemessen an dem Risiko, geeignet ist, ob ein verbesserter Versicherungsschutz angeboten werden kann oder der Versicherungsschutz auf Grund Risikowegfalls nicht mehr erforderlich ist.

- Der Finanzexperte teilt nach Vorgenanntem einen konkreten Ablaufplan unter Benennung konkreter Daten und Handlungsmöglichkeiten für den Kunden mit.

3. Der Kunde hat über die Internetseite die Möglichkeit, sich über den Stand der Risikoüberprüfung und der Geeignetheit seiner Verträge jederzeit zu informieren.

Der jeweilige Vertrag wird mit einem Status versehen, aus welchem der Kunde entnehmen kann, welche Maßnahmen der Vermittler empfiehlt.

Im Einzelnen wird der Vertrag mit folgenden Stufen versehen:

- Vertrag ist rot unterlegt:
Der Versicherungsvertrag ist entsprechend des Risikos ungeeignet für den Kunden, das Risiko ist nicht vorhanden oder der Vertrag sollte zur nächsten Möglichkeit gekündigt, neu eingedeckt etc. werden.

- Vertrag ist gelb unterlegt:
Es besteht innerhalb der nächsten vier Wochen die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen oder zu verändern oder neu abzuschließen.

- Vertrag ist grün unterlegt:
Der Vertrag entspricht der Risikosituation des Kunden und hat ein vernünftiges Preis-/Leistungsverhältnis.

Der Kunde wird per persönlichem Gespräch, per Telefon oder per E-Mail/SMS über jede Statusänderung des Vertrages informiert.

4. Nicht Gegenstand dieser Vereinbarung ist eine konkrete Vermittlungsleistung. Die Aufgabe der Finanzcheck GmbH besteht nach dieser Vereinbarung nicht in der Vermittlung von Verträgen oder der Besorgung von Verträgen jedweder Art, sondern in der Überwachung bestehender Verträge im Hinblick auf Ablauftermine und einer persönlich besseren Überschaubarkeit seiner finanziellen Situation.

5. Gegenstand dieser Vereinbarung sind nur die vom Kunden auf der unter Ziff. 1 genannten Internetseite registrierten Verträge. Nur diese werden vom Finanzexperten überprüft, nicht aber von der Finanzcheck GmbH. Sie übernimmt keinerlei Haftung.

Laufzeit der Vereinbarung

1. Dieser Vertrag beginnt mit der Erstregistrierung des Kunden auf der Internetseite www.finanzexperte.eu

2. Die vertraglichen Leistungen werden für den Kunden und durch den Finanzexperten kostenfrei angeboten.

3. Der Vertrag kann jederzeit ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Sonstiges

1. Nebenabreden sind nicht getroffen. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

2. Sollten eine oder mehrere in dieser Vereinbarung enthaltene Regelungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksame Regelung oder die Lücke gelten als durch diejenige wirksame Regelung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Luücke erkannt hätten. Dies gilt insbesondere, wenn eine Regelung deshalb unwirksam ist, weil sie nach Maß und Grad von dem rechtlich Zulässigen abweicht.

Einwilligungsklauseln nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zum Zwecke der Weiterverarbeitung bei dem Makler - auch elektronisch – gespeichert und an vom Makler empfohlene Produktanbieter und/oder mit diesem vertraglich verbundene Vermittler oder Servicegesellschaften zur Antrags- und Vertragsbearbeitung und ggf. Archivierung weitergeleitet werden.

Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen.

Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willigt der Kunde weiter ein, dass der Makler seine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Betreuung und Beratung im Rahmen des Maklermandats nutzen darf.